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DeLaHoya
17.05.06, 21:16
Arbeiten in der Türkei


Dr. Frauke Bemberg,
Avukat O. Baran Avci

Die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer in der Türkei nimmt zu, und zu denjenigen, die von ihren deutschen Mutterunternehmen in die Türkei entsendet werden, gesellen sich immer mehr solche, die aus eigenem Antrieb den Weg hierher finden, um sich auf dem hiesigen Arbeitsmarkt umzuschauen. Viele Arbeitgeber in der Türkei stehen der Idee, auch ausländische Beschäftigte in ihr Team aufzunehmen, positiv gegenüber. Auch als Kleinunternehmer oder Selbstständiger eröffnen sich interessante Betätigungsfelder. Aber selbst dann, wenn sich faktische Möglichkeiten bieten, sind rechtliche Hindernisse zu überwinden. Man sieht sich mit einer Reihe gesetzlicher Regelungen konfrontiert, die die Ausübung bestimmter Berufe nicht nur an einen hier im Land erworbenen Abschluss, sondern an das Erfordernis türkischer Staatsangehörigkeit oder an den Status des „ehemaligen Staatsangehörigen“ knüpfen. Neben dem Beamtenberuf und den Berufen in der Justiz sind dem Ausländer zahlreiche andere Berufe verschlossen oder ist der Zugang beschränkt, wie etwa der des Zollagenten, des Notars oder des Rechtsanwalts. Auch der medizinische Bereich ist Ausländern grundsätzlich verschlossen, wenn auch mit einigen Ausnahmen. So gibt es nur ausnahmsweise ausländische Ärzte an Krankenhäusern, nirgends jedoch ausländische Krankenschwestern, Hebammen oder niedergelassene Ärzte, Tierärzte oder Optiker. Auch in anderen Bereichen gibt es Hindernisse. Verantwortliche Redakteure bei Periodika, leitende Direktoren von Reisebüros, Mitglieder in Vorständen von Kooperativen, Geschäftsführer von Privatkliniken müssen die türkische Staatsangehörigkeit besitzen. Gleiches gilt für Mitarbeiter von privaten Sicherheitsdiensten oder Piloten auf Inlandsflügen in Fracht- und Passagierflugzeugen und in der Seefahrt bzw. im Fischereibereich. Soweit Ausländer dann doch in den Arbeitsmarkt integriert sind, dürfen sie keine Gewerkschaften gründen.

Einschränkungen finden sich auch im Bereich privater Bildungseinrichtungen. – Hier dürfen Ausländer grundsätzlich nur internationale Privatschulen für eine ausländische Schülerschaft gründen und betreiben.

Die EU-Kommission hat diese sehr weit reichende Beschränkungspraxis in der Türkei im letzten Fortschrittsbericht beanstandet. Hier sind im Zuge des Beitrittsprozesses also weitere Lockerungen zu erwarten, die sich bereits jetzt leise ankündigen: Derzeit wird – auch vor dem Hintergrund eines Personalmangels im medizinischen Bereich – über entsprechende gesetzliche Änderungen und eine Liberalisierung des Zugangs zu diesen Berufen diskutiert.

Wer sich also mit dem Gedanken trägt, in der Türkei zu leben und zu arbeiten, muss sich vorrangig sorgfältig darüber informieren, ob sein Vorhaben unter eine der den Beschränkungen ausgesetzten Berufsgruppen unterfällt, etwa über die Internetseite der Deutschen Botschaft (www.ankara.diplo.de) (http://www.ankara.diplo.de)). Denn andernfalls gibt es keine Arbeitsgenehmigung. Und ohne Arbeitsgenehmigung gibt es auch keine Aufenthaltsgenehmigung. Umgekehrt erhält aber auch derjenige keinen Anspruch auf Arbeitsgenehmigung, der aus anderen Gründen – etwa infolge einer Eheschließung – einen gesicherten Aufenthalt in der Türkei hat. Wer ohne Arbeitsgenehmigung eine nicht erlaubte Tätigkeit aufnimmt, muss mit Geldstrafen rechnen. Und wer durch fehlende Arbeitsgenehmigung auch seine Aufenthaltsgenehmigung gefährdet, muss mit ausländerrechtlichen Sanktionen rechnen, die bis zur Ausweisung gehen können.

Wer schließlich eine Anstellung findet, wird sich auf das türkische Arbeitsrecht einlassen müssen, das gegenüber dem heutigen deutschen Arbeitsrecht einige Unterschiede aufweist. Aber dies ist ein Thema, das an dieser Stelle zu einem späteren Zeitpunkt zu behandeln sein wird.

http://www.istanbulpost.net/06/05/02/bemberg.htm

Kontra
17.05.06, 22:28
Auch der medizinische Bereich ist Ausländern grundsätzlich verschlossen, wenn auch mit einigen Ausnahmen. So gibt es nur ausnahmsweise ausländische Ärzte an Krankenhäusern, nirgends jedoch ausländische Krankenschwestern, Hebammen oder niedergelassene Ärzte, Tierärzte oder Optiker. Auch in anderen Bereichen gibt es Hindernisse. Verantwortliche Redakteure bei Periodika, leitende Direktoren von Reisebüros, Mitglieder in Vorständen von Kooperativen, Geschäftsführer von Privatkliniken müssen die türkische Staatsangehörigkeit besitzen. Gleiches gilt für Mitarbeiter von privaten Sicherheitsdiensten oder Piloten auf Inlandsflügen in Fracht- und Passagierflugzeugen und in der Seefahrt bzw. im Fischereibereich. Soweit Ausländer dann doch in den Arbeitsmarkt integriert sind, dürfen sie keine Gewerkschaften gründen.


das sollte man in Deutschland auch so einführen;)

tugce
11.08.09, 15:11
Hallo :)

Ich hätte eine sehr wichtige Frage.
In zwei Wochen findet die Einschreibung an der Uni statt.Es steht fest,
dass ich auf jedenfall Lehramt studiere.Allerdings bin ich mir noch nicht sicher ,ob ich Realschullehramt oder Gymnasiumlehramt studieren soll...

Wisst ihr vielleicht, ob ich später als Realschlullehrer in der Türkei arbeiten kann? Zum Beispiel als Lise ögretmeni? Oder brauche ich dafür Gymansiumlehramt?
Danke im Vorraus

tugce

M4V3R!CK
11.08.09, 15:23
Hallo :)

Ich hätte eine sehr wichtige Frage.
In zwei Wochen findet die Einschreibung an der Uni statt.Es steht fest,
dass ich auf jedenfall Lehramt studiere.Allerdings bin ich mir noch nicht sicher ,ob ich Realschullehramt oder Gymnasiumlehramt studieren soll...

Wisst ihr vielleicht, ob ich später als Realschlullehrer in der Türkei arbeiten kann? Zum Beispiel als Lise ögretmeni? Oder brauche ich dafür Gymansiumlehramt?
Danke im Vorraus

tugce

Soweit ich weiß musst du, falls du an türkischen Schulen unterrichten möchtest, in der Türkei erneut eine Prüfung ablegen. Sonst könntest du in der Türkei nur an Privat Schulen unterrichten .

seyyah
11.08.09, 19:15
Dazu fällt mir noch das ein.
Ende 2009 soll die Deutsch-türkische Üniversität in Silivri fertig sein.
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/KulturDialog/ERI/ProjekteWissenschaft/080530-dtu-steinmeier-schavan-babacan,navCtx=122516.html

ayyıldız66
11.08.09, 19:23
Hallo :)

Ich hätte eine sehr wichtige Frage.
In zwei Wochen findet die Einschreibung an der Uni statt.Es steht fest,
dass ich auf jedenfall Lehramt studiere.Allerdings bin ich mir noch nicht sicher ,ob ich Realschullehramt oder Gymnasiumlehramt studieren soll...

Wisst ihr vielleicht, ob ich später als Realschlullehrer in der Türkei arbeiten kann? Zum Beispiel als Lise ögretmeni? Oder brauche ich dafür Gymansiumlehramt?
Danke im Vorraus

tugce

Frag mal Gökcen...

Yigit Efe
11.08.09, 19:51
Hallo :)

Ich hätte eine sehr wichtige Frage.
In zwei Wochen findet die Einschreibung an der Uni statt.Es steht fest,
dass ich auf jedenfall Lehramt studiere.Allerdings bin ich mir noch nicht sicher ,ob ich Realschullehramt oder Gymnasiumlehramt studieren soll...

Wisst ihr vielleicht, ob ich später als Realschlullehrer in der Türkei arbeiten kann? Zum Beispiel als Lise ögretmeni? Oder brauche ich dafür Gymansiumlehramt?
Danke im Vorraus

tugce

Memurluk sinavi mecburi, yoksa sadece sözlesmeli olabilirsin.

Realschullehrer dürfen doch auch an Gesamtschulen unterrichten, von Klasse 5 bis 10...das sollte wohl auch in der Türkei möglich sein. Besser wäre sich um eine Stelle bei den deutschsprachigen Botschaftsschulen zubemühen.

Avni_Sinanoglu
28.10.09, 21:04
ist es zur Zeit immernoch so, dass viele Ausländer in der Türkei arbeiten?:think:

m3tm4n
25.03.10, 11:11
das sollte man in Deutschland auch so einführen;)
das hat dann aber nichts mit chancengleichheit zu tun die ja in Deutschland gesetzlich geregelt ist.
Klar, is nur Wunschdenken, seit wann gibts Chancengleichheit in Deutschland? (siehe Buch Eliten und Macht von Prof. Hartmann)

emire
09.04.10, 18:32
Die heutige Türkei vor 20 Jahren,ich wäre weg.....
Heute mit 60 ist es leider schon zu spät.