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St. Gallen weist zwei Türken wegen drohendem Ehrenmord aus
Schutz einer zwangsverheirateten Frau
Die St. Galler Behörden haben im Fall eines drohenden Ehrenmordes an einer zwangsverheirateten Türkin durchgegriffen. Sie haben den Mann und den Vater der Frau festgenommen und anschliessend ausgeschafft. Der Ehemann war zudem wegen eines Gewaltdelikts in der Türkei vorbestraft.
(ap) Weil sich eine 21-jährige in der Schweiz lebende Türkin nicht in ihre Zwangsheirat hatte fügen wollen, wurde sie mit dem Tod bedroht. Die St. Galler Behörden haben gehandelt und den Vater sowie den Ehemann wegen der Gefahr eines Ehrenmordes vorübergehend in Untersuchungshaft genommen. Die beiden wurden inzwischen ausgeschafft.
Die Türkin habe vor rund zwei Wochen Strafanzeige wegen Drohung und Nötigung gegen ihre Eltern und ihren Ehemann erstattet, teilte die St. Galler Kantonspolizei mit. Gemäss bisherigen Erkenntnissen sei sie vor rund einem Jahr in der Türkei zwangsverheiratet worden. Nach der Rückkehr in die Schweiz habe ihre Familie von ihr verlangt, alles Nötige für die Einreise ihres Ehemannes zu veranlassen.
Weigerung, die Ehe zu leben
Anfang April sei der Türke über den Familiennachzug in die Schweiz eingereist und habe eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei der Ehefrau erhalten. Die zwangsverheiratete Ehefrau habe sich jedoch geweigert, die Ehe mit dem für sie Auserwählten zu leben. Darauf sei es offenbar zu Todesdrohungen von Seiten des Ehemannes sowie zu weiteren Nötigungen durch Familienangehörige gekommen.
Staatsanwaltschaft und Ausländeramt des Kantons St. Gallen hätten diese Drohungen und weitere Vorfälle sehr ernst genommen, zumal der Ehemann in seiner Heimat wegen eines gravierenden Gewaltdelikts vorbestraft sei, heisst es.
Nichtgelebte Ehen würden in fundamental-islamischen Kreisen als schwere Verletzung der Familienehre angesehen. Gewisse Kreise sähen im so genannten Ehrenmord die einzige Möglichkeit, die Ehre wieder herzustellen. Die Staatsanwaltschaft nahm deshalb den Vater der Strafanzeigerin sowie den Ehemann wegen Ausführungs- und Kollusionsgefahr in Untersuchungshaft.
Ausweisungsverfahren durchgeführt
Das Ausländeramt habe nach der Haftentlassung gegen die beiden ein Ausweisungsverfahren durchgeführt. Einem allfälligen Rechtsmittel gegen diese Entscheide wurde gestützt auf den im Verwaltungsrechtspflegegesetz vorgesehenen Schutz von Personen die aufschiebende Wirkung entzogen. Vater und Ehemann wurden in der Folge in die Türkei ausgeschafft und mit einem Verbot belegt, die Schweiz in den nächsten Jahren wieder zu betreten.
Gegen weitere Familienangehörige sollen zudem fremdenpolizeiliche Massnahmen geprüft werden. Ziel dieses staatlichen Handelns sei einerseits die Sicherheit der Strafanzeigerin. Anderseits soll damit auch unmissverständlich klargestellt werden, dass Verletzungen grundlegender schweizerischer Rechtsnormen nicht tatenlos hingenommen werden, wie es weiter heisst.
http://www.nzz.ch/2006/05/22/il/newzzENIHTB5Q-12.html
Solange die Drohungen BEWIESEN sind (ich war zwei mal selber Zeuge eines fakes), richtig so!
Solange die Drohungen BEWIESEN sind (ich war zwei mal selber Zeuge eines fakes), richtig so!
Stimme Dir zu. Wenn tatsächlich solche Drohungen ernsthaft zum Ausdruck gebracht worden sind und tatsächlich bewiesen werden können. (Als Schutzmaßnahme)
ich bin aus der kleinen Schweiz, aber dafon etwas mitbekommen habe ich noch nicht...
ich bin aus der kleinen Schweiz, aber dafon etwas mitbekommen habe ich noch nicht...
Na dann sei froh......
Diese Dramen spielen sich ja aber leider auch meist hinter verschlossenen Türen ab. Und da ist es gut, dass der Staat auch mal präventiv ein- und durchgreift, bevor etwas passiert ist.....
Diese Dramen spielen sich ja aber leider auch meist hinter verschlossenen Türen ab. Und da ist es gut, dass der Staat auch mal präventiv ein- und durchgreift, bevor etwas passiert ist.....
Stimme Dir Ausnahmsweise mal zu. ;)
Und da ist es gut, dass der Staat auch mal präventiv ein- und durchgreift, bevor etwas passiert ist.....
Und wann soll der Deutsche Staat, nach mittlerw. 30 Jahren, endlich "auch mal präventiv ein- und durchgreifen, BEVOR etwas passiert ist" .... ? ...So im Bereich Rassismus, Rechter Terror in Deutschland.
Nicht dein Lieblingsthema? :hallo; :hallo; :hallo;
Praeparator
25.05.06, 18:04
ich stimme zu! wer sich nicht an gesetzt und geltendes recht hält und es absehbaren schaden für leib und leben geben könnte, der gehört des landes verwiesen.
ich stimme zu! wer sich nicht an gesetzt und geltendes recht hält und es absehbaren schaden für leib und leben geben könnte, der gehört des landes verwiesen.
Warum gleich rausschmeissen??? ..wie einen Hund.
Während deutsche Nazis in der Politik, Gesellschaft, Medien und Mitten uns sein dürfen??? Während Terroristen Mitten in Deutschland Staatlich Jahrzehnte lang unterstützt und geschützt werden???
Ein "Ausländer" oder Deutscher mit ausländischen Wurzeln, der in Deutschland geboren/aufgewachsen ist, gehört in Deutschland bestraft! Und nicht anders.
Gerne unterhalte ich mich darüber. Und ich wüsste auch noch weitere Bereiche, in denen der Staat durchaus auch mal präventiv eingreifen könnte.
Erzähl mal so ...
Erzähl mal so ...
Hab ich doch oben......
Gerne unterhalte ich mich darüber. Und ich wüsste auch noch weitere Bereiche, in denen der Staat durchaus auch mal präventiv eingreifen könnte.
Erzähl mal so ...
Hab ich doch oben......
Schwach ....
(Lustlos, Mutlos, Hilflos?)
1) Welche Bereiche?
2) Welche weitere Bereiche?
3) Wills du mir etwas mitteilen, was du nicht mehr verdrängen möchtest?
Sei entspannt und hab keine Angst mehr und schütte deinem Nächsten dein schweres Herz.
Was hälst du von verfassungsfeindlichen Hetzern im Internet? :hallo;
Leseschwächen sind heilbar, lieber toygun...... :hallo;
Warum so still?
St. Gallen weist, einmalig in der Schweiz, zwei Türken aus, weil sie eine Ehe durchsetzen wollen. Während die Medien berichten, schweigt die Politik. Warum so still?
Wie lange ist es eigentlich her, seit unsere «traditionellen» patriarchalen Relikte zumindest formal den Bach runtergespült wurden? Erst 1971 gestanden die Schweizer Männer den Frauen das Stimmrecht zu. Und bekämpfte nicht in den Achtzigerjahren ein Mann, der heute Bundesrat ist, das neue Eherecht? Im alten hatte die Frau nicht gerade viel zu bestellen. Von Gleichstellung keine Spur. Es dauerte quälend lange, ehe die Schweiz als Gesellschaft in der Moderne ankam. Und dennoch sind längst nicht alle Postulate der Gleichstellung zwischen Mann und Frau umgesetzt. Wenn wir nun über den Fall der jungen zwangsverheirateten Türkin debattieren, sollten wir es ohne Überlegenheitsattitüde tun.
Aber um eine Debatte kommen wir nicht herum. Nicht nur die junge Frau hat grossen Mut bewiesen, als sie ihre Eltern und ihren Ehemann anzeigte. Das gilt auch für die St. Galler Behörden. Denn sie begeben sich auf einen gefährlichen Weg, an dessen Ende sie als Verlierer dastehen könnten. Vielleicht war die Ausweisung unverhältnismässig. Und im Extremfall tritt vielleicht der höchst unwahrscheinliche Fall ein, dass die Anschuldigungen der jungen Frau falsch waren.
Wie auch immer. Die Aktion hat eine öffentliche Debatte angestossen, die am Stammtisch schon lange geführt wird. Doch gerade ihm darf man sie nicht überlassen. Die Frage, unter welchen Bedingungen Frauen in Parallelwelten leben, müsste eigentlich vielen unter den Nägeln brennen. Zum Beispiel Feministinnen. Die Frage, weshalb ein Teil der eingewanderten Menschen nie in unserer Gesellschaft angekommen sind, müsste die Politiker umtreiben. Bislang ist es merkwürdig still geblieben. Was hat den sonst so redseligen Politikerinnen und Politikern die Sprache verschlagen? Es geht schliesslich um Menschenrechte – individuelle Freiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit sind in Frage gestellt. Diese Rechte sind unverhandelbar. Genauso wie das Gewaltmonopol und die Gerichtsbarkeit nicht Familienräten überlassen werden dürfen.
Das Schweizer Fernsehen hat rasch reagiert und vorgestern im Dienstagsclub die Debatte aufgenommen. Und das auf hohem Niveau. Es war nicht eine der üblichen, unversöhnlich geführten Rechthaber-Veranstaltungen. Behutsam entwickelte die Gesprächsrunde eine Auslegeordnung. In einem waren sich alle einig: Zwangsheirat ist nicht tolerierbar und muss entsprechend geahndet werden. Aber wie, darüber gehen die Ansichten weit auseinander. St. Gallen hat in dieser Frage den Weg von «null Toleranz» beschritten. Viele junge türkische Frauen begrüssen diese klare Haltung. Aber es gibt auch Kritik.
Die Debatte ist erst angestossen, jetzt muss sie endlich breit geführt werden und in eine gesellschaftlich, politisch und juristisch vertretbare Lösung münden. Es wird eine lange Reise. Wir sollten uns endlich entschlossen auf den Weg machen.
Andreas Fagetti
http://www.tagblatt.ch/index.php?artikelxml=xxx&artikel_id=1196470&ressort=tagblattheute/ostschweiz#
kahraman1970
01.06.06, 13:30
Warum ausweisung ?
Mit welchen recht ?
Hatten die beiden eine Aufenthaltserlaubniss?
Ein verbot das sich die beiden nicht näher als 100 meter an die frau nähern dürfen hätte volkommen gereicht.
Falls sie sich dann nicht daran gehalten hätten dann U-haft.
So ist es sehr übertrieben.
Denn dadurch bekommt die frau ein druckmittel das sie missbrauchen könnten!
Da das den behörden in der scweiz aber so gefällt, machen sie das auch so sehr gerne!
Warum ausweisung ?
Mit welchen recht ?
Hatten die beiden eine Aufenthaltserlaubniss?
Ein verbot das sich die beiden nicht näher als 100 meter an die frau nähern dürfen hätte volkommen gereicht.
Falls sie sich dann nicht daran gehalten hätten dann U-haft.
Nur wäre die Frau dann unter Umständen nicht mehr am Leben gewesen. Wäre das besser nach deinem Empfinden? :rolleyes:
kahraman1970
01.06.06, 22:14
Nur wäre die Frau dann unter Umständen nicht mehr am Leben gewesen. Wäre das besser nach deinem Empfinden? :rolleyes:
oder auch nicht..währe dann eine ausweisung gerechtfertigt ? nur weil mann vermutet das eine straftat stattfinden könnte ?
Da müsste mann ja jede glatze (Skinheads) und neonazis einsperren weil sie auch unschöne dinge sagen.
wie kann mann jemanden für was bestrafen bevor er es getan hat ?
oder auch nicht..währe dann eine ausweisung gerechtfertigt ? nur weil mann vermutet das eine straftat stattfinden könnte ?
Da müsste mann ja jede glatze (Skinheads) und neonazis einsperren weil sie auch unschöne dinge sagen.
wie kann mann jemanden für was bestrafen bevor er es getan hat ?
Es geht nicht um Betrafung im juristischen Sinne. Es geht um Gefahrenabwehr. Das ist im Recht etwas grundlegend verschiedenes.
Aber sei es drum. Du hast natürlich Recht mit deinen Bedenken. Und spätestens hier drehen wir uns im Kreis. Sonst muss ich mir hier immer anhören, man sollte alle Pädophilen vorsorglich und für immer wegsperren. Ob die wirklich was machen würden oder nicht, soll dann immer zweitrangig sein.
So, und hier? Die Gefahr für die Frau war reell vorhanden. Ob was passiert wäre, kann keiner sicher sagen. Der Staat beschäftigt leider keine Hellseher. Aber die Bürger muss er schützen vor Verbrechen. Und hier hat er es getan. Ob es übertrieben war, wird nun ein Gericht klären......
kahraman1970
01.06.06, 22:59
Es geht nicht um Betrafung im juristischen Sinne. Es geht um Gefahrenabwehr. Das ist im Recht etwas grundlegend verschiedenes.
Aber sei es drum. Du hast natürlich Recht mit deinen Bedenken. Und spätestens hier drehen wir uns im Kreis. Sonst muss ich mir hier immer anhören, man sollte alle Pädophilen vorsorglich und für immer wegsperren. Ob die wirklich was machen würden oder nicht, soll dann immer zweitrangig sein.
So, und hier? Die Gefahr für die Frau war reell vorhanden. Ob was passiert wäre, kann keiner sicher sagen. Der Staat beschäftigt leider keine Hellseher. Aber die Bürger muss er schützen vor Verbrechen. Und hier hat er es getan. Ob es übertrieben war, wird nun ein Gericht klären......
Ich bleibe dabei jemanden wegen einer drohung abzuschieben ist zu hart!
*** Edit Laudazio: Rassismus, Volksverhetzung ***
Ich bleibe dabei jemanden wegen einer drohung abzuschieben ist zu hart!
Kommt auf die Drohung und den Bedroher an.....
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