DeLaHoya
27.06.05, 15:55
Der Europarat wacht über Aserbeidschan Parlamentswahlen als Prüfstein für die Demokratie
uth. Strassburg, 26. Juni
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats will die auf November angesetzten aserbeidschanischen Parlamentswahlen zum Prüfstein für die demokratische Glaubwürdigkeit und damit für die weitere Mitarbeit Aserbeidschans in der Strassburger Organisation machen. Sie forderte die aserbeidschanischen Behörden und die Opposition auf, die Bedeutung der Wahlen für die demokratische Zukunft des Landes anzuerkennen und sich offiziell zu Gewaltfreiheit und Achtung der Menschenrechte zu bekennen. Im Januar 2006 soll dann - fünf Jahre nach der Aufnahme des Landes in den Europarat und der damit verbundenen Abgabe des Versprechens, dessen Normen zu erfüllen - geprüft werden, ob die weitere Mitarbeit von Abgeordneten aus Aserbeidschan in Strassburg noch sinnvoll ist.
Weder frei noch fair
Alle bisher seit 2001 durchgeführten Wahlen waren weder frei noch fair. Seit den durch Betrug und Gewalttätigkeiten besonders stark beeinträchtigten Präsidentenwahlen von 2003 sei die Stabilität im Lande auf Kosten der Menschenrechte, wie der Versammlungsfreiheit, der freien Meinungsäusserung und des Rechts auf faire Gerichtsverfahren, aufrechterhalten worden. Kundgebungen der Opposition waren verboten, und vor allem die elektronischen Medien standen unter staatlicher Kontrolle. Die Ermordung des Herausgebers des Wochenmagazins «Monitor» habe ein Klima der Angst in der ganzen Oppositionspresse verbreitet, stellt der Schweizer Berichterstatter Andreas Gross fest. In diesem politischen Klima stelle das geltende Wahlgesetz keine ausreichenden Garantien für faire Wahlen dar. Auch seien die Empfehlungen unabhängiger europäischer Demokratie-Institute nicht berücksichtigt worden.
Politische Justiz
Der Europarat begrüsst zwar den letzten Begnadigungserlass Präsident Alijews als Schritt zur Lösung der immer wieder von Strassburg kritisierten Frage der politischen Gefangenen, verurteilt aber gleichzeitig scharf, dass weiterhin Hunderte von Menschen aus eindeutig politischen Beweggründen vor Gericht gestellt würden. Allein 190 Personen seien in Verbindung mit den Ereignissen vom Oktober 2003 verhaftet worden.
In einer weiteren Entschliessung wurde Armenien angehalten, möglichst schnell das Referendum zur Änderung seiner Verfassung durchzuführen. Die gegenwärtige, aus dem Jahr 1995 stammende Verfassung bildete zwar die Grundlage für die Aufnahme des Landes in den Europarat, reichte aber nicht aus, um allen demokratischen und rechtsstaatlichen Anforderungen aus Strassburg gerecht zu werden. Deshalb verpflichtete sich die politische Führung 2000 zu entsprechenden Änderungen. Nachdem ein erster Versuch 2003 gescheitert war, verstrich auch die auf Juni 2005 festgelegte neue Frist.
http://www.nzz.ch/2005/06/27/al/articleCXCIO.html
uth. Strassburg, 26. Juni
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats will die auf November angesetzten aserbeidschanischen Parlamentswahlen zum Prüfstein für die demokratische Glaubwürdigkeit und damit für die weitere Mitarbeit Aserbeidschans in der Strassburger Organisation machen. Sie forderte die aserbeidschanischen Behörden und die Opposition auf, die Bedeutung der Wahlen für die demokratische Zukunft des Landes anzuerkennen und sich offiziell zu Gewaltfreiheit und Achtung der Menschenrechte zu bekennen. Im Januar 2006 soll dann - fünf Jahre nach der Aufnahme des Landes in den Europarat und der damit verbundenen Abgabe des Versprechens, dessen Normen zu erfüllen - geprüft werden, ob die weitere Mitarbeit von Abgeordneten aus Aserbeidschan in Strassburg noch sinnvoll ist.
Weder frei noch fair
Alle bisher seit 2001 durchgeführten Wahlen waren weder frei noch fair. Seit den durch Betrug und Gewalttätigkeiten besonders stark beeinträchtigten Präsidentenwahlen von 2003 sei die Stabilität im Lande auf Kosten der Menschenrechte, wie der Versammlungsfreiheit, der freien Meinungsäusserung und des Rechts auf faire Gerichtsverfahren, aufrechterhalten worden. Kundgebungen der Opposition waren verboten, und vor allem die elektronischen Medien standen unter staatlicher Kontrolle. Die Ermordung des Herausgebers des Wochenmagazins «Monitor» habe ein Klima der Angst in der ganzen Oppositionspresse verbreitet, stellt der Schweizer Berichterstatter Andreas Gross fest. In diesem politischen Klima stelle das geltende Wahlgesetz keine ausreichenden Garantien für faire Wahlen dar. Auch seien die Empfehlungen unabhängiger europäischer Demokratie-Institute nicht berücksichtigt worden.
Politische Justiz
Der Europarat begrüsst zwar den letzten Begnadigungserlass Präsident Alijews als Schritt zur Lösung der immer wieder von Strassburg kritisierten Frage der politischen Gefangenen, verurteilt aber gleichzeitig scharf, dass weiterhin Hunderte von Menschen aus eindeutig politischen Beweggründen vor Gericht gestellt würden. Allein 190 Personen seien in Verbindung mit den Ereignissen vom Oktober 2003 verhaftet worden.
In einer weiteren Entschliessung wurde Armenien angehalten, möglichst schnell das Referendum zur Änderung seiner Verfassung durchzuführen. Die gegenwärtige, aus dem Jahr 1995 stammende Verfassung bildete zwar die Grundlage für die Aufnahme des Landes in den Europarat, reichte aber nicht aus, um allen demokratischen und rechtsstaatlichen Anforderungen aus Strassburg gerecht zu werden. Deshalb verpflichtete sich die politische Führung 2000 zu entsprechenden Änderungen. Nachdem ein erster Versuch 2003 gescheitert war, verstrich auch die auf Juni 2005 festgelegte neue Frist.
http://www.nzz.ch/2005/06/27/al/articleCXCIO.html