ayyıldız66
01.04.08, 18:51
Umgangsrecht
Ein Vater, der sein Kind nicht sehen will, kann nur in Ausnahmefällen dazu gezwungen werden. Das hat das höchste deutsche Gericht entschieden. Ein solcher Fall gilt als sehr selten. Dennoch könnte er weitreichende Folgen haben: Justizministerin Zypriews will auf Grundlage des Urteils das Familienrecht verändern.
Es wirkt wie eine verkehrte Welt. Während tausende von Vätern in Deutschland verzweifelt und erbittert darum kämpfen, ihre Kinder aus gescheiterten Beziehungen sehen zu dürfen, will ein Lastwagenfahrer aus Brandenburg das genaue Gegenteil: keinen Umgang mit seinem nicht ehelichen Sohn.
Bis vors höchste Gericht zog der Mann – und das gab ihm jetzt Recht. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass Eltern nicht zum Kontakt mit ihren Kindern gezwungen werden dürfen, zumindest nicht in der Regel. Ein erzwungener Umgang, so die Begründung der Richter, diene normalerweise nicht dem Wohl des Kindes (Aktenzeichen 1 BvR 1620/04).
Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sprach in der Urteilsbegründung denn auch von einem „ungewöhnlichen“ Fall. Gemeinsam mit den gewöhnlichen Umgangsklagen hat er aber, dass er ein Kernproblem berührt. Denn laut Gesetz hat ein Kind Anspruch auf Kontakt zu beiden Elternteilen. Dieser Rechtsanspruch ist in Paragraf 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgeschrieben. Dort heißt es in Absatz 1: „Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“ Doch wie weit darf der Staat in die Persönlichkeitsrechte des Elternteils eingreifen, um diesen Anspruch durchzusetzen? Und: kann man Elternliebe gerichtlich erzwungen?
Hier haben die Karlsruher Richter klar entschieden. Zwinge man ein Elternteil zum Umgang mit dem Kind, könne dies dazu führen, dass das betroffene Elternteil mit „Widerwille und mit einer ablehnenden Haltung zum Kind“ reagiere, heißt es im Urteil. Und weiter: „Dies birgt die große Gefahr, dass das Selbstwertgefühl des Kindes Schaden nimmt.“
weiter (http://www.welt.de/politik/article1860621/Vaterliebe_laesst_sich_nicht_g erichtlich_erzwingen.html)
Ziemlich traurig.
Ein Vater, der sein Kind nicht sehen will, kann nur in Ausnahmefällen dazu gezwungen werden. Das hat das höchste deutsche Gericht entschieden. Ein solcher Fall gilt als sehr selten. Dennoch könnte er weitreichende Folgen haben: Justizministerin Zypriews will auf Grundlage des Urteils das Familienrecht verändern.
Es wirkt wie eine verkehrte Welt. Während tausende von Vätern in Deutschland verzweifelt und erbittert darum kämpfen, ihre Kinder aus gescheiterten Beziehungen sehen zu dürfen, will ein Lastwagenfahrer aus Brandenburg das genaue Gegenteil: keinen Umgang mit seinem nicht ehelichen Sohn.
Bis vors höchste Gericht zog der Mann – und das gab ihm jetzt Recht. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass Eltern nicht zum Kontakt mit ihren Kindern gezwungen werden dürfen, zumindest nicht in der Regel. Ein erzwungener Umgang, so die Begründung der Richter, diene normalerweise nicht dem Wohl des Kindes (Aktenzeichen 1 BvR 1620/04).
Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sprach in der Urteilsbegründung denn auch von einem „ungewöhnlichen“ Fall. Gemeinsam mit den gewöhnlichen Umgangsklagen hat er aber, dass er ein Kernproblem berührt. Denn laut Gesetz hat ein Kind Anspruch auf Kontakt zu beiden Elternteilen. Dieser Rechtsanspruch ist in Paragraf 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgeschrieben. Dort heißt es in Absatz 1: „Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“ Doch wie weit darf der Staat in die Persönlichkeitsrechte des Elternteils eingreifen, um diesen Anspruch durchzusetzen? Und: kann man Elternliebe gerichtlich erzwungen?
Hier haben die Karlsruher Richter klar entschieden. Zwinge man ein Elternteil zum Umgang mit dem Kind, könne dies dazu führen, dass das betroffene Elternteil mit „Widerwille und mit einer ablehnenden Haltung zum Kind“ reagiere, heißt es im Urteil. Und weiter: „Dies birgt die große Gefahr, dass das Selbstwertgefühl des Kindes Schaden nimmt.“
weiter (http://www.welt.de/politik/article1860621/Vaterliebe_laesst_sich_nicht_g erichtlich_erzwingen.html)
Ziemlich traurig.