PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Motassadeq zu sieben Jahren Haft verurteilt



Der Schakal
19.08.05, 23:11
Hamburg (Reuters) - Das Oberlandesgericht Hamburg hat den Marokkaner Mounir el Motassadeq wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung der Attentäter vom 11. September 2001 zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Den Vorwurf der Beihilfe zum tausendfachen Mord wies das Gericht am Freitag allerdings als nicht erweisen zurück.

"Das Bild zeigt den Angeklagten als Mitglied einer terroristischen Vereinigung, nicht aber als Gehilfen der Morde des 11. September", sagte der Vorsitzende Richter Ernst-Rainer Schudt in seiner Urteilsbegründung. Der Vierte Strafsenat stützte sein Urteil vor allem auf Motassadeqs Zugehörigkeit zu der Zelle um die Todespiloten, die zeitweise in Hamburg studiert hatten. "Diese Gruppe war eine terroristische Vereinigung und der Angeklagte hat ihr angehört." Motassadeq schüttelte nach der Entscheidung einige Male den Kopf, verfolgte die Urteilsbegründung aber sonst gelassen. Der 31-Jährige kam anschließend in Untersuchungshaft. Die Verteidigung kündigte Revision vor dem Bundesgerichtshof an, der bereits die erste Verurteilung des Marokkaners aufgehoben hatte.

Bundesinnenminister Otto Schily begrüßte das Urteil als Zeichen des entschiedenen Kampfes gegen den internationalen Terrorismus. "Dies beweist auch, dass gerade in Deutschland mit Effizienz und Erfolg der islamistische Terror bekämpft wird," fügte der SPD-Politiker hinzu.

Motassadeq war 2003 als weltweit erster Angeklagter im Zusammenhang mit den Anschlägen wegen Beihilfe zum Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Hamburg zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der BGH hob das Urteil im Frühjahr 2004 aber auf, weil möglicherweise entlastende Aussagen aus den USA nicht berücksichtigt worden waren, und ordnete die Neuverhandlung vor einer anderen Kammer an. Seither war Motassadeq wieder auf freiem Fuß.

Auch in der Neuauflage des Prozesse hatte die Bundesanwaltschaft die Höchststrafe beantragt. Bundesanwalt Walter Hemberger wertete das Urteil dennoch als "schönen Erfolg". Die Entscheidung sei ein Schritt auf dem Weg im Kampf gegen den internationalen Terrorismus.

Die Verteidigung nannte das Urteil als einen halben Freispruch und eine halbe Verurteilung. "Natürlich bin ich enttäuscht, wir wollten einen Freispruch", sagte Verteidiger Udo Jacob. Die Anwälte haben eine Woche Zeit, Revision zu beantragen. Motassadeq saß seit den Anschlägen zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft. Diese Zeit wird auf die Strafe angerechnet. Üblicherweise können ausländische Häftlinge in Deutschland nach der Hälfte ihrer Haftstrafe abgeschoben werden. Gegen den 31-jährigen Marokkaner besteht eine Ausweisungsverfügung der Hamburger Behörden, die so lange ruht, wie das Verfahren gegen ihn andauert.

GERICHT LASTET MOTASSADEQ AUFENTHALT IN AFGHANISTAN AN

Richter Schudt sagte, Motassadeq habe bis zuletzt zu der Gruppe um die Hamburger Todespiloten Mohammed Atta, Marwan Alshehhi und Ziad Jarrah gehört. Er habe gewusst, dass in den USA Anschläge mit Flugzeugen geplant waren. Für eine Verurteilung auch wegen Beihilfe zum Mord reiche eine allgemeine Kenntnis aber nicht aus. Den Aufenthalt Motassadeqs in einem Al-Kaida-Ausbildungslager in Afghanistan im Frühjahr 2000 wertete Schudt als zentralen Beweis für dessen Radikalität. In den Lagern waren die Todespiloten angeworben worden.

Auch Motassadeq sei mit diesem Ziel in Afghanistan gewesen, von der Al-Kaida-Führung aber offenbar als "zu leicht befunden" worden. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland sei er deshalb in die zweite Reihe der Zelle gerückt und von den detaillierten Planungen ausgeschlossen worden, sagte der Richter. Motassadeq habe jedoch geholfen, den Aufenthalt der Attentäter in den USA zu verschleiern und damit mit zum Gelingen der Anschläge beigetragen. In diese Gruppe habe auch sein Landsmann Abdelghani Mzoudi gehört. Dieser war kürzlich vom Bundesgerichtshof von ähnlichen Vorwürfen freigesprochen worden. Mzoudi hat Deutschland inzwischen verlassen.

Richter Schudt bedauerte, dass das Gericht die beiden von den USA festgehaltenen Drahtzieher der Anschläge, Khalid Scheich Mohammed und Ramzi Binalshibh, nicht persönlich habe befragen können. Er kritisierte die US-Regierung und die Bundesregierung, dem Gericht aus Sicherheitserwägungen nicht alle Informationen zur Verfügung gestellt zu haben.

_ _ _ _ _

Er wurde nur verurteilt weil er einer terroristischen Vereinigung angehört? Oder? Aber das gesetz wurde erst nach den Attentaten vom 11.September "aufgenommen"?! Müsste er demnach nicht freigesprochen werden? :confused:

DeLaHoya
19.08.05, 23:26
Müsste er demnach nicht freigesprochen werden? :confused:

Sollte das ein Scherz sein?

Der Schakal
19.08.05, 23:30
Sollte das ein Scherz sein?

Nein.

DeLaHoya
19.08.05, 23:52
Nein.
Würdest du eine Petition für seine Freilassung unterzeichnen?

mika
20.08.05, 00:06
Er wurde nur verurteilt weil er einer terroristischen Vereinigung angehört? Oder? Aber das gesetz wurde erst nach den Attentaten vom 11.September "aufgenommen"?! Müsste er demnach nicht freigesprochen werden? :confused: Das ist wohl ein Mißverständnis. Das Gesetz mit der Strafe für Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung ist uralt. (ca. Anfang 70er, da gabs auch mal deutsche Terroristen, die die BRD aus den Angeln heben wollten) Sicher wird hier jetzt die Frage kommen: "und was ist dann mit der PKK?" Die sind halt leider nicht so blöd sondern bereiten ihre Anschläge in der Türkei so vor, daß die deutsche Polizei nicht drüber stolpert. Jahr(zent)elange Übung beim "schwimmen wie ein Fisch im Wasser".

Der Schakal
20.08.05, 00:09
Würdest du eine Petition für seine Freilassung unterzeichnen?

Die Frage ist doch ... Ist er schuldig oder unschuldig?

Carlito
20.08.05, 00:13
Das ist wohl ein Mißverständnis. Das Gesetz mit der Strafe für Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung ist uralt. (ca. Anfang 70er, da gabs auch mal deutsche Terroristen, die die BRD aus den Angeln heben wollten) Sicher wird hier jetzt die Frage kommen: "und was ist dann mit der PKK?" Die sind halt leider nicht so blöd sondern bereiten ihre Anschläge in der Türkei so vor, daß die deutsche Polizei nicht drüber stolpert. Jahr(zent)elange Übung beim "schwimmen wie ein Fisch im Wasser".

Die alten RAF**(Praxis) Leute und das Rechte Gesocks(Theorie) sind bestimmt Gute Ausbilder!

**Wie hießen die noch? Rote Armee Fraktion oder?

Der Schakal
20.08.05, 00:21
Das ist wohl ein Mißverständnis. Das Gesetz mit der Strafe für Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung ist uralt. (ca. Anfang 70er, da gabs auch mal deutsche Terroristen, die die BRD aus den Angeln heben wollten) Sicher wird hier jetzt die Frage kommen: "und was ist dann mit der PKK?" Die sind halt leider nicht so blöd sondern bereiten ihre Anschläge in der Türkei so vor, daß die deutsche Polizei nicht drüber stolpert. Jahr(zent)elange Übung beim "schwimmen wie ein Fisch im Wasser".


Stimmt müsste auf die RAF Zeit...zurückgehen...

DeLaHoya
20.08.05, 09:09
Die Frage ist doch ... Ist er schuldig oder unschuldig?

Schau dir mal diese Hackfresse an... den haben sie nicht ohne Grund weggesperrt:

http://www2.helsinginsanomat.fi/extrat/ulkomaat/alqaida/kuvat/05_09_p.jpg

e_mc19
16.11.06, 12:51
Schau dir mal diese Hackfresse an... den haben sie nicht ohne Grund weggesperrt:

http://www2.helsinginsanomat.fi/extrat/ulkomaat/alqaida/kuvat/05_09_p.jpg

Genau!!!:aferin: