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DeLaHoya
23.08.05, 00:09
1.2 Das sunnitische Werte- und Normensystem im Osmanischen Reich

Aus Burak Gümüş "Zur Lage der Alewiten im Osmanischen Reich (1299-1922)"


a) Das Rechtssystem des Osmanischen Reiches

...

Im Osmanischen Reich gab es ein formales Nebeneinander zwischen dem sunnitisch-islamischen (Scharia) und dem 'weltlichen' Gewohnheitsrecht: Es gab zunächst eine feste religiöse Ordnung, der sich formaljuristisch-theoretisch jeder, auch der Sultan, zu unterwerfen hatte. Rechtsangelegenheiten, die von der Scharia nicht im Detail geregelt werden konnten, wurden durch die von dem Sultan erlassene Dekrete mit Gesetzwirkung erledigt, die allerdings formal mit dem sunnitischen Recht im Einklang stehen und dadurch religiös legitimiert werden mußten. Dies wurde durch die von den islamischen Rechtsgelehrten (ülema) erstellten religiösen Rechtsgutachten (fetva) nachgewiesen, die allerdings nur formaljuristisch-theoretisch als Kontrollinstanz fungierten. Es gab praktisch ein Primat des Gewohnheitsrechts bzw. der Politik gegenüber der Scharia bzw. der Religion. Zwar waren die vom Padischah kooptierten Geistlichen für die Erstellung der Fatwa zur Legitimation der von ihm gewillkürten Erlasse verantwortlich und damit islamjuristische Vetomächte. Jedoch waren sie de facto von ihm abhängig. Für die Geistlichen waren die vom Sultan erlassenen Dekrete "schariakonform und –gültig, wenn sie dem Allgemeinwohl [im Sinne des Interesses des Sultans, BG] dienen" würden. Denn "im Osmanischen Reich steht alles im Dienste des Staates, auch die Religion." Während der politisch-staatliche Bereich durch das Gewohnheitsrecht abgedeckt wurde, unterstanden die ideologischen und gesellschaftlichen Bereiche (Strafrecht, soziale Beziehungen, Arbeitsrecht, Bildung) der Scharia. Staatliche Instanzen sozialer und rechtlicher Kontrolle zur wirksamen Durchsetzung sunnitischer Werte und Normen sanktionierten die Einhaltung dieser und die Teilnahme der moslemischen Untertanen an Riten zur zeremoniellen Konstruktion der sunnitischen Kerngesellschaft:

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Dieses Rechtssystem regelte die Angelegenheiten der muslimischen Untertanen und lieferte die Prinzipien des öffentlichen Rechts für das Reich. "Im Osmanischen Reich haben die Sultane die Religion benutzt, um sich zu legitimieren. Um ihre Position zu stärken, haben sie einerseits die Gesellschaft sunnitisiert, andererseits eine Schicht der Geistlichen für Gerichte, Fatwa, Ausbildung erschaffen." Diese islamischen Rechtsgelehrten waren im Bildungswesen, in der Exekutive und im Justizwesen vertreten. Sie, die Bestandteil der osmanischen Elite waren, rekrutierten sich aus Absolventen religiöser Lehranstalten und islamischer Schulen. Es zählten zu den ulema: müderris (Lehrer dieser Anstalten), Imame (Vorbeter, Moscheepersonal), müftü als Berater für Rechtsfragen und Aussteller von Fatwa, die Kadi, (Staats-) Anwälte, Richter, Notare und Funktionäre, die die Aufgaben von Landräten und Bürgermeistern wahrnahmen... Aus der Mitte der müftü wurde der Geistliche Oberhaupt aller ülema, der Scheichülislam, primär vom Sultan ernannt.

"Faktoren wie die Tatsachen, daß die Kadi nicht dem Scheichülislam, sondern der politischen Autorität unterstanden, daß der Scheichülislam [zunächst; BG] nicht Mitglied des Reichsregierungsrats war, daß bei der Ernennung des Scheichülislams der Sultan maßgeblich war und der Großwesir eine Rolle spielte, hatten die Funktion, die Geistlichen in ihrer Macht im Osmanischen Reich einzuschränken. Die religiöse Einrichtung hatte ... die Funktion der religiösen Legitimation der Erlasse des Sultans."

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Aus Burak Gümüş, Zur Lage der Alewiten im Osmanischen Reich (1299-1922)

http://www.alewiten.com/osmanien.htm

deryatulga
17.12.07, 23:07
Ich würde es sehr gern erfahren, von wem Dr. Burak Gümüs eben diesen Stuss abgeschrieben hat, denn die Forschung des osmanischen Rechts befindet sich, sowohl in der Türkei, als auch in der übrigen akademischen Welt auf einem viel höheren Stand. Kompliziert bleibt sie ein für alle mal und verträgt keine Kolportage.

Ruh_Kiz
17.12.07, 23:22
Yaziyi okudum da, aklima Seyhülisam Mustafa Sabri efendinin "Son"u geldi:D

easydogi
17.12.07, 23:29
Macht aber Sinn. Anders kann ich mir das sonst nicht erklären, wie so eine Verzerrung des Korans und Islams bis in die heutige Zeit überleben konnte.

deryatulga
17.12.07, 23:41
Macht aber Sinn. Anders kann ich mir das sonst nicht erklären, wie so eine Verzerrung des Korans und Islams bis in die heutige Zeit überleben konnte.

Und wie soll das nach konkreten Beispielen ausgesehen haben? Zitiere mich nicht Dr. Burak Gümüs als Quelle, er hat keine Ahnung davon. Hätte er als Berichterstatter einen Orientalisten, wäre seine akademische Karriere schnell ausgeträumt.

easydogi
17.12.07, 23:52
Und wie soll das nach konkreten Beispielen ausgesehen haben? Zitiere mich nicht Dr. Burak Gümüs als Quelle, er hat keine Ahnung davon. Hätte er als Berichterstatter einen Orientalisten, wäre seine akademische Karriere schnell ausgeträumt.

Ich brauch niemanden als Quelle. Nur kurz nachdenken reicht.
Jedesmal wenn ich mir eine Stelle des Korans anschaue und dann sehe, wie diese Stelle nun gedeutet und gelebt wird, dann denke ich mir immer: "Wie kommen die denn auf diesen Blödsinn? Das steht doch da gar nicht drin. Teilweise steht im Koran sogar genau das Gegenteil drin."
Dabei zähle ich mich nicht mal zu der intelligenten Sorte. Diesen Fragen werden sich in den 1500 Jahren bestimmt ganz andere Menschen gestellt haben.
Eine Instutition, eine politische und militärische Macht kann nur dafür gesorgt haben, dass solche Fragen erst gar nicht aufkommen.

deryatulga
18.12.07, 00:13
Ich brauch niemanden als Quelle. Nur kurz nachdenken reicht.
Jedesmal wenn ich mir eine Stelle des Korans anschaue und dann sehe, wie diese Stelle nun gedeutet und gelebt wird, dann denke ich mir immer: "Wie kommen die denn auf diesen Blödsinn? Das steht doch da gar nicht drin. Teilweise steht im Koran sogar genau das Gegenteil drin."
Dabei zähle ich mich nicht mal zu der intelligenten Sorte. Diesen Fragen werden sich in den 1500 Jahren bestimmt ganz andere Menschen gestellt haben.
Eine Instutition, eine politische und militärische Macht kann nur dafür gesorgt haben, dass solche Fragen erst gar nicht aufkommen.

Weiss du, was du als Privatmann aus diesen ganzen Glaubensangelegenheiten machst, ist dein Problem. Wenn du aber ohne gesicherten Ergebnisse oder Befunde gerade im rechtswissenschaftlichem Bereich Spuren hinterlassen willst, sind sie höchstens Bremsspuren im bildischen Sinne. Das Rechtssystem des Osmanischen Reiches war ein höchst kompliziertes Konglomerat, so es heute noch sogar in einigen nicht muslimischen Ländern seinen Einfluss beibehält. Ich frage mich, woher einige Herren Professoren sich das Recht herausnehmen, einem dubiosen Traktat auf diesem Niveau ewiges Disputationsrecht im akademischen Bereich zu gewähren!

antepli_27
20.12.07, 16:43
Denn "im Osmanischen Reich steht alles im Dienste des Staates, auch die Religion."

Dem kann ich aber überhaupt nicht zustimmen, denn:

1. Bei so gut wie allen richterischen Urteilen wurde hauptsächlich der Kuran als Gesezbuch benutzt
2. Die ganzen Territorien wurden für den Islam eingenommen (insbesondere Istanbul), sogar die osmanischen Piraten haben für den Islam gekämpft, als sie Teile von Nordafrika erobert haben.
3. Das osmanische Reich war einfach ein islamischer Staat, deren Bevölkerung nach der muslimischen Moral lebten (also bis auf Christen und Juden und ein paar Ausnahmen)

Außerdem finde ich es nicht angepasst den Islam einen Diener von etwas zu nennen, da das auch unlogisch ist, da der Islam eine Religion ist, die zum Dienen von Allah gedacht ist.